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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Zum 01.01.2023 ist in Deutschland das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden – daher ist auch die ORPEA-Gruppe mit allen nach §15 des Aktiengesetzes verbundenen Unternehmen verpflichtet, sich an das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von sowohl Menschenrechtsverletzungen nach §2 (2) als auch umweltbezogenen Risiken nach §2 (3) in Lieferketten zu halten, und sicherzustellen, dass sowohl Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im eigenen Geschäftsbereich als auch alle unsere Lieferanten ebenfalls in Übereinstimmung mit diesem Gesetz handeln.

Die Einhaltung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der Lieferkette, ist unser Anspruch. Daher haben wir für unsere Unternehmensgruppe einen LkSG-Risikomanager ernannt, der unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen ist:

Orpea Deutschland GmbH
Risikomanager LkSG
De-Saint-Exupéry-Straße 8
60549 Frankfurt am Main
E-Mail: lksg@orpea.de

Erfahren Sie mehr über unseren Ansatz und unsere Prozesse zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, in dem Sie unsere Grundsatzerklärung aufrufen.

Unser Ziel ist es, unseren Lieferanten zu helfen, die Anforderungen des LkSG zu erfüllen. Um sicherzustellen, dass sie ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle ihre Mitarbeitenden schaffen, haben wir bei uns bestimmte Kontroll- und Beschwerdemechanismen eingeführt und somit die Möglichkeit gegeben, uns bei Verstößen zu informieren und einzubeziehen. Bitte lesen Sie dazu die Verfahrensordnung für das von uns eingerichtete Beschwerdeverfahren.

Hier finden Sie: